Pflegereform 2016 - 2017 - Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
Das sogenannte zweite Pflegestärkungsgesetz definiert zum einen den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu und soll damit einige in der Pflege vorliegende Ungerechtigkeiten korrigieren. Dazu werden die drei Pflegestufen durch fünf sogenannte "Pflegegrade" ersetzt, um der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden zu können. In die Beurteilung fließen nun die kognitiven und körperlichen Einschränkungen gleichermaßen mit ein, wodurch besonders Demenzkranke und Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz besser eingestuft werden als bislang. Im Folgenden haben wir für Sie auf Grundlage des verabschiedeten Gesetzes die geplanten Änderungen ab 2017 zusammengefasst.